Aufgabe des Verwaltungsrats:
Der Verwaltungsrat hat die weitreichendste Befugnisse für die Verwaltung und die Geschäftsführung.
Alles, das nicht ausdrücklich durch ein Gesetz, ein Dekret oder ein Statut der Generalversammlung unterliegt, ist Kompetenz des Verwaltungsrats.
Er kann unter eigener Verantwortung gewisse seiner Gewalten, die er selbst bestimmt, Verwaltungsorganen übertragen.